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Wichtige Informationen zum Baugebiet

"Mühlenberg II", OT Lühnde 

Stand: 17.10.2011

1. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht:
Im Baugebiet ist eine I-geschossige Bauweise vorgesehen. Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass ein Gebäude diese Vorschrift einhält wenn es noch nicht II-geschossig ist. Weitere Hinweise kann Ihnen Ihr Bauträger/ Architekt geben. Eine Firsthöhe ist im Bebauungsplan nicht vorgeschrieben. Die weiteren planungsrechtlichen Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan.

Für den Fall, das Ihr Gebäude im Rahmen einer Bauanzeige gemäß § 69 a Niedersächsische Bauordnung errichtet werden soll, ist diese bei der Gemeinde Algermissen, Marktstraße 7, 31191 Algermissen einzureichen. Die Gemeinde leitet die Bauanzeige an den Landkreis Hildesheim weiter und erstellt für den Bauherrn die notwendige Bescheinigung über die gesicherte Erschließung. Die Kosten für die Bescheinigung betragen derzeit 20,45 €. Wenn Sie einen Bauantrag stellen möchten, ist dieser ebenfalls bei der Gemeinde Algermissen einzureichen. Der Bauantrag wird dann mit einer Stellungnahme der Gemeinde an den Landkreis Hildesheim als Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.

Für Fragen zum Bauordnungsrecht wenden Sie sich bitte an Herrn Ruzicka vom Landkreis Hildesheim unter Tel. 05121/309-4921.


2. Vermessung:
Die Grundstücke im Baugebiet Mühlenberg II wurden zunächst nur gesondert (ohne Grenzmarkierungen). Inzwischen erfolgte auch die Abmarkung Es ist sinnvoll die Grenzsteine/ eingebrachten Bolzen vor Ihrer Baumaßnahme gegen Beschädigung zu sichern und eine besondere Aufmerksamkeit dem Schutz der Einrichtungen während Ihrer Baumaßnahme zukommen zu lassen.

Alle Kosten für die Vermessung der Grundstücke sind mit dem Grundstückskaufpreis abgegolten.

Um eine ordnungsgemäße Lage der Gebäude auf dem Grundstück zu gewährleisten empfehlen wir die Einmessung der Baugrube durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Reinhold Oldeweme, Immengarten 15, Hildesheim, Tel.: 05121/165 94-0 zu veranlassen. Die Kosten hierfür betragen rd. 600 €.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sind Bauherrn verpflichtet nach Abschluss ihrer Baumaßnahme das Gebäude einmessen zu lassen. Hierzu erhalten Sie vom Vermessungsbüro Oldeweme ein Angebot. Die Auftragserteilung und Kosten-tragung erfolgt durch den Bauherrn.


3. Ver- und Entsorgung:
Für die folgenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind folgende Ansprechpartner zuständig:

  • Entwässerungsantrag für Schmutz- und Regenwasser
    Wasserverband Peine, Horst 6, 31226 Peine
    Tel. 05171 956-0
    Einen Plan mit der geplanten Lage der Kanäle und der Hausanschlüsse erhalten Sie mit diesen Unterlagen. Der Kontrollschacht für Schmutzwasser auf dem Grundstück ist Teil der öffentlichen Entwässerungsanlage und wird für den Bauherrn kostenlos erstellt.

  • Hausanschluss Gas, Wasser und Strom
    Avacon Sarstedt, Jacobistraße 3 in 31157 Sarstedt
    Tel. 05066 83-0

  • Hausanschluss Telefon
    Deutsche Telecom AG, Bischofskamp 25 c, 31137 Hildesheim
    Tel. 05121 161-0

  • Heizungsinstallation
    Bezirksschornsteinfeger Stefan Schiewe
    Aloys-Kreye-Straße 22
    Tel. 05127 409-781, Mobil: 0171 9511510

4. Erschließung:
Das Baugebiet wird in zwei Bauabschnitten erschlossen. Im Rahmen der Erschließung wird die Straße bereits im Endausbau erstellt.

Für jedes Grundstück ist eine Zufahrt von 3 m Breite vorgesehen. In diesem Bereich befindet sich der Schmutzwasserkontrollschacht auf dem Grundstück. Außerdem ist der Bereich von der Straßenbeleuchtung, von Schaltkästen, Pflanzflächen und Parkflächen freigehalten. Die Lage der Zufahrt erhalten Sie mit diesem Plan.


5. Sonstiges
Für das Baugebiet wurde ein Bodengutachten erstellt. Das Gutachten erhalten Sie mit diesen Unterlagen. Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass in Teilbereichen mit Druckwasser zu rechnen ist. Ein entsprechender Hinweis ist auch in Nr. 2.4 der Begründung zum Bebauungsplan enthalten. Bauherrn sind dazu verpflichtet selbst evtl. notwendige Schutzmaßnahmen für ihr Grundstück/ Gebäude vorzusehen.

Die Gemeinde Algermissen stellt für jedes Grundstück eine Bestätigung aus, dass ein gesetzlich bestehendes Vorkaufsrecht für das Grundstück nicht ausgeübt wird. Die Beantragung erfolgt über den Notar nach Beurkundung des Kaufvertrages. Für den Bescheid wird eine Gebühr von 20,45 € erhoben.

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich gern an Herrn Voges von der Gemeinde Algermissen unter Tel.: 05126/91 00-40.